Ausschreibung/Regelwerk

Das nachstehend angeführte Regelwerk stellt den Rahmen zur Durchführung der Deutschlandtour Cross-Skating-Biathlon dar.
Vereinzelte abweichende Regelungen durch den jeweiligen Veranstalter sind nach entsprechender Rücksprache möglich und in den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

Regelwerk Cross-Skating-Biathlon

im Rahmen der – Deutschlandtour Cross-Skating-Biathlon –
(Momentan ausgelegt und wirksam allein für den Breitensport.)

1. Allgemeines

Der Cross-Skating-Biathlon orientiert sich nah am klassischen
Winterbiathlon.
Der Cross-Skating-Biathlon ist eine Kombination aus zwei Sportarten:

1.1 Sportart: Schießen

die immer aus dem Schießen mit Laserlichtgewehren (ausschließlich nur ungefährliche Laser- (Licht -) Gewehre ohne Bewegungsenergie) besteht.
Einheitlich werden bei allen Veranstaltungen der Deutschlandtour Cross-Skating-Biathlon ausschließlich die Lasergewehre von E&N verwendet.
Optische Zielhilfen (Adlerauge, Zielfernrohr) sind nicht erlaubt.

1.2 Sportart: Ergänzende Disziplinen
1.2.1 Cross Skating                                                                                         

Als zweite Sportart für die Deutschlandtour Cross-Skating-Biathlon ist
das Cross-Skating festgelegt. Standardmäßig festgelegt ist die Klasse
CS150 („150er“), welche alle luftbereiften Räder kleiner als 7 Zoll
Durchmesser (entsprechend dem Reifenaufdruck bzw bis ca. 170 mm) umfasst.
Größere Rad-Durchmesser werden in der Klasse CS200 („200er“) gewertet.

1.2.2 Weitere Sportarten

Regionale weitere Disziplinen wie z.B. Rollski, Nordic Walking, Inlining, Mountainbiking oder Jogging sind möglich, sollen aber im Vorfeld geklärt und abgesprochen werden. Diese Sportarten werden nur in einer Tageswertung berücksichtigt.

1.3 Tourwertung

Jedes Wettkampfergebnis zählt.  Bei  Punktgleichheit zählt der letzte gemeinsame Wettkampf.

1.4 Siegerehrung

Es gibt Medaillen für alle Teilnehmer. Der jeweilige Sieger der Wettkämpfe wird nur genannt, aber nicht hervorgehoben. Die Teilnahme und der Spaß sollen im Vordergrund stehen.

1.5 Grundsätzliches

Alle Entscheidungen sind im Sinne des Sports und der Sportler zu treffen.

1.6 Vermarktung

Die Vermarktungs- und Namensrechte  der Gesamttour liegen bei Biathlon24.de.

Nutzung des Tourlogos und des Bildmaterials sind von Biathlon24.de  ausdrücklich zu genehmigen.

2. Teilnahmebedingungen & Anmeldung/Startgeld
2.1 Teilnahmevoraussetzung/Haftung/Datenschutz

Für die Teilnehmer ist eine Vereins- bzw. Verbandszugehörigkeit nicht erforderlich. Jedoch bestätigen sie durch ihre Meldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken für einen Start bestehen und dass sie ausreichend versichert sind.

Die Teilnehmer bestätigen dies und den Haftungsausschluss mit der Anmeldung.

Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Meldung sein Einverständnis für die Veröffentlichung von Bildmaterial der jeweiligen Veranstaltung und einer Veröffentlichung des Namens für Starter-/Ergebnislisten.

Der Veranstalter sowie die Ausrichter haben das Recht, Meldungen, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.

Es besteht Helmpflicht für alle rollenden Sportarten (MTB, Cross-Skating, Inliner).
Cross-Skates sind nur mit Bremse zugelassen. Ausnahmen davon bestimmt der jeweilige Veranstalter.

2.2 Altersklasse

Folgende Altersklassen werden vorerst  festgelegt:
Jugend m/w12–17Jahre
Frauen ab 18 Jahre
Herren ab 18 Jahre

200 mm:
Jugend m/w 12–17 Jahre
Frauen ab 18 Jahre
Herren ab 18 Jahre

Die Altersklassen bestehen aus mindestens fünf Teilnehmern.
Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl wird der/werden die Teilnehmer der nächst höheren AK (Altersklasse) zugeordnet.

 

2.3 Anmeldung/Startgeld

Meldungen sind verbindlich und Startgelder somit auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen zahlbar.

Anmeldungen haben bis sieben Tage vor den jeweiligen Veranstaltungen zu erfolgen.
Nachmeldungen sind mit einer zusätzlichen Gebühr zum eigentlichen Startgeld verbunden. Die Höhe der Nachmeldegebühr legt der Ausrichter fest.
Entschuldigte Abmeldungen sind bis zum Meldeschluss kostenfrei.
Für alle Stationen der Deutschlandtour Cross-Skating Biathlon legen die jeweiligen Ausrichter das Startgeld fest.

2.4 Nutzung / Behandlung der Schießanlage

Das ruhige und ordentliche Ablegen des Lasergewehres nach jeder Schießeinlage ist für jeden Sportler zwingend, da die Ausrüstung gestellt wird und es sich somit um Fremdeigentum handelt, das einer korrekten und pfleglichen Behandlung bedarf.
Bei Fehlverhalten wird die Startnummer notiert und dem Betreiber mitgeteilt. Bei grobem, mutwilligem Fehlverhalten hat der Ausrichter oder der Betreiber der Anlage das Recht, dem Teilnehmer die weitere Teilnahme am Training und/oder Wettkampf zu untersagen.

2.5 Trainingsmöglichkeiten

Den Teilnehmern wird durch ein ‚offizielles Training’ vor dem Wettkampf die Möglichkeit gegeben, sich im Vorfeld der Veranstaltung mit der Strecke und dem Schießstand vertraut zu machen.
Dieses Training ist kostenpflicht und wird vom jeweiligen Ausrichter festgesetzt.

3. Wettkampfregeln & Verhalten
3.1 Einschießen

Ausschließlich vor Beginn der 1. Veranstaltung (am jeweiligen Wettkampftag) wird für alle Teilnehmer ein Einschießen ermöglicht.

Dies ist nur nach Erhalt der Startnummer erlaubt und auf jeweils zwei
Durchgänge pro Anschlag à fünf Schuss beschränkt (gesamt 20 Schuss).

3.2 Startzeit & Startnummer

Drei Minuten vor dem Start haben sich die Sportler im Startbereich aufzuhalten. Verspätete Starts (bis 5 Minuten nach dem Startsignal) sind möglich, die Wettkampfzeit beginnt jedoch mit dem Startsignal.
Sportler ohne Startnummer gelten als nicht gestartet.

3.3 Einhalten des Ablaufs der Anschläge

Die Sportler sind für den Ablauf und die Einhaltung des Ablaufs (Vorgabe der Reihenfolge der Anschläge in der Ausschreibung) selbst verantwortlich. Fehlverhalten wird durch die Wettkampfjury geahndet.

3.4 Streckenvorgaben & Begrenzungen

Streckenvorgaben und Streckenbegrenzungen sind zwingend einzuhalten.
Der Schießstand ist ausschließlich nur für Sportler und Kampfrichter zugänglich.
Alle Sportler haben den Anweisungen der Kampfrichter zu folgen.

3.5 Einzelwettkampf

Einzelwettkämpfe beinhalten vier Schießeinlagen und fünf Streckenrunden pro Starter, Anschläge in der Reihenfolge liegend – stehend – liegend – stehend.

Nach der Startrunde erfolgt das erste Schießen. Zwischen jedem Schießen erfolgt eine weitere Runde. Nach dem letzten Schießen ist eine Abschlussrunde zu absolvieren.

In der Tour sind folgende Varianten möglich, die durch die jeweilige Ausschreibung des Ausrichters festgelegt werden:

1. es wird so lange geschossen bis alle fünf Ziele getroffen werden (unbegrenzte Schussanzahl).

2. es stehen maximal acht Schuss pro Anschlag für die fünf Ziele zur Verfügung. Für jeden Fehlschuss nach Abgabe aller acht Schüsse wird:

A. eine Zeitstrafe von 15 Sekunden pro Fehlschuss festgelegt, die in einer        Penaltybox direkt im Anschluss der Schießeinlage pausiert werden muss.

B. durch eine Strafrunde von max. 100 m pro Fehlschuss gerollt werden muss.

3.6 Staffeln

Staffelwettkämpfe beinhalten zwei Schießeinlagen und drei Streckenrunden pro Starter, Anschläge in der Reihenfolge liegend – stehend.
Nach der Startrunde erfolgt das erste Schießen, dann eine weitere Runde, gefolgt vom zweiten und letzten Schießen sowie einer Abschlussrunde.

In der Tour sind folgende Varianten möglich, die durch die jeweilige Ausschreibung des Ausrichters festgelegt werden:

Es stehen maximal acht Schuss für die fünf Ziele pro Anschlag zur Verfügung.

Für jeden Fehlschuss nach Abgabe aller acht Schüsse wird:

A. eine Zeitstrafe von 10 Sekunden pro Fehlschuss festgelegt, die in einer Penaltybox direkt im Anschluss der Schießeinlage pausiert werden muss.

B. durch eine Strafrunde von max. 30 m pro Fehlschuss gerollt werden muss.

Staffelstreckenlängen und Staffelstärken sind vom Ausrichter frei wählbar
(Teilnehmer pro Staffel bis max. 5 Sportler).

Beim Staffelwechsel sind die Stöcke senkrecht zu halten (Stockspitzen nach unten/ Griffe nach oben).
Der Staffelwechsel erfolgt OHNE Körperkontakt auf gleicher Höhe und in einem markierten Bereich (Wechselzone), um einen korrekten und sicheren Ablauf zu gewährleisten.

3.7 Strafmodi

Ahndungen seitens der Jury werden ausschließlich Zeitstrafen sein.
In Ausnahmefällen, also nur bei grob unsportlichem Verhalten, kann die Jury auch Disqualifikationen aussprechen.
Die Höhe der Zeitstrafe wird durch die Jury festgelegt. Entscheidungen der Jury werden dem Sportler unmittelbar mitgeteilt und in der Ergebnisliste dokumentiert.

3.8 Strafenkatalog

1 Minute:

  • für das Verlassen der Strecke oder Nichtbeachten von Streckenmarkierungen und Sicherheitshinweisen
  • Behinderung anderer Sportler
  • zur Behinderung gehört auch ein übermäßiges „Breitmachen“, um ein Überholen zu verhindern oder zu erschweren

Die endgültige Strafe bestimmt die Jury.

4. Wettkampfjury

Für die Wettkämpfe ist vor Beginn jeder Veranstaltung eine Wettkampfjury zu benennen, die über wettkampf-relevante Dinge entscheidet.
Diese besteht aus drei Personen: Ausrichter oder dessen Vertreter und zwei unabhängige Betreuer oder Trainer. Die Jury wird am Veranstaltungstag namentlich ausgehängt und in der Ergebnisliste namentlich genannt.
Der jeweilige Ausrichter besitzt das Recht, ohne Angabe von Gründen,
Sportler für den Wettkampf auszuschließen bzw. deren Meldungen abzulehnen.
Die Ablehnung hat schriftlich oder via E-Mail zu erfolgen.

4.1 Kampfrichter

Bisher besteht noch keine Ausbildung spezieller Kampfrichter. Es sind in der Regel Helfer, die eine Einweisung in die Erfordernisse des Sports und ihres Verhaltens und der Aufgaben erhalten haben.
Sie können verbal dem Sportler Hilfestellung und Informationen zukommen lassen. Sie dürfen aber nicht aktiv Einfluss nehmen (z.B. Anreichen der Stöcke).

5. Schießstand, Anschläge & Wettkampfstrecke
5.1. Schießstand

Die Schießbahnbreite darf 1,50 m pro Bahn nicht unterschreiten und 3 m nicht überschreiten. Dies gilt auch für die Schießmatte. Optimal ist eine Schießbahnbreite von 2,50 m pro Bahn.

Mindestens sechs Schießbahnen sollten zur Verfügung stehen.

Der Zugang zum, sowie der Ausgang vom Schießstand, muss für die Sportler leicht zu befahren sein (optimal: Asphalt, nicht gestattet: unebenes Gelände,
z. B. unebene Wiese etc.)

Biathlonziele stehen in einer Entfernung von mindestens 8,50 m – max. 10 m.
Die Distanz wird gemessen vom Ziel aus bis zum Erreichen der ersten (vordersten) Schießmatten-/Schießstand-Kante.

Abweichungen von der Ausschreibung sind nur nach dem Zusatz „Änderungen vorbehalten“ möglich und bedürfen des Juryentscheids. Alle Absprachen und Vereinheitlichungen sind im Ausrichtergremium zu verabschieden.
Ausnahmegenehmigungen sind dem Ausrichter erlaubt.

5.2 Anschläge

Der Cross-Skating Biathlon beinhaltet nur und ausschließlich die Anschläge ‚Liegend’ und ‚Stehend’. Vor und nach der Schießeinlage ist jeweils eine Runde der jeweiligen zweiten Disziplin zu absolvieren.

Die Schießreihenfolge ist :

  • Im Einzelwettkampf/Langstrecke: Liegend – Stehend – Liegend – Stehend
  • In der Staffel : Liegend – Stehend
5.3 Wettkampfstrecke

Streckenlängen (pro Laufrunde) sollten eine Distanz von MIN nicht unterschreiten und eine Distanz von MAX nicht überschreiten:

  • Nordic Cross Skaten MIN 0,8 km / MAX 1,5 km
  • Nordic Cross Skaten Langstrecke 2,5 km – 3 km

Ausnahmen sind zu beantragen und vom Ausrichtergremium zu genehmigen.

Strecken sollten im Sinne des (Breiten-) Sports und der Sportler nicht grob und uneben, sondern leicht zu befahren sein.

Während des laufenden Wettkampfes ist ein „Ein- bzw. Warmfahren“ auf der Wettkampfstrecke untersagt.